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Ehemaliger Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Münsingen

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Der ehem. Truppenübungsplatz Münsingen ist mit seinen 67 km² eine der größten und durch seine Unberührtheit wichtigsten Naturschätzen Baden-Württembergs. Der als gemeindefreier „Gutsbezirk Münsingen“ im Landkreis Reutlingen auf der Schwäbischen Alb gelegene Truppenübungsplatz bietet zahlreichen seltenen Tieren und Pflanzenarten Schutz.

Im ehemaligen Truppenübungsplatz liegt das Dorf Gruoron, welches 1939 zur Erweiterung des Truppenübungsplatzes Münsingen völlig geräumt wurde, die Bewohner wurden umgesiedelt. Die Homepage des "Komitees zur Erhaltung der Kirche in Gruorn " bietet neben vielen Informationen um den Ort Gruoron u.a. eine Anfahrtsskizze. Auch können sie dort einen Plan der freigegebenen Wege finden - > Plan der freigegebenen Wege & die Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamts Reutlingen zur Beschränkung des Betretens auf dem ehemaligen TruppenübungsplatzMünsingen (Landkreis Reutlingen) vom 04.04.2006 -> Rechtsverordnung

Im Gelände des Übungsplatzes stehen auch mehrere Aussichtstürme die man für einen geringen Preis besteigen kann.

Wachturm bei HeroldstattEs werden auch Führungen durch den Übungsplatz angeboten - Die Touren werden von der Tourist Information der Stadt Münsingen vermittelt. Im Angebot sind Halbtages- und Ganztagestouren, neben Touren mit breitem Themenspektrum werden je nach Wunsch auch Führungen mit einem Schwerpunkt, z.B. Naturkunde, durchgeführt.


Tourenvermittlung:
Tourist Information Münsingen
Bachwiesenstraße 7
72525 Münsingen
Tel. 07381/182145
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
www.muensingen.de

 

ACHTUNG !!!

Aufgrund der langjährigen Nutzung des Truppenübungsplatzes Münsingen als militärischesÜbungsgelände muss für das gesamte Gebiet mit Ausnahme der gekennzeichnetenbefestigten Wege von einer hohen Kampfmittelbelastung ausgegangen werden. Die Bundesrepublik Deutschland als frühere Eigentümerin hat den Truppenübungsplatz im Rahmenihrer Verkehrssicherungspflicht gesperrt, um Gefahren, die durch ein unerlaubtes Betreten
nicht auszuschliessen sind zu vermeiden.

Es dürfen nur Wanderer und Radfahrer den Truppenübungsplatz begehen und befahren. Motorfahrzeuge und auch Pferde sind nicht erlaubt.

Wachturm bei Heroldstatt2


Es dürfen aus Gründen der Sicherheit und des Naturschutzes nur bestimmte und speziell ausgewiesene Wege genutzt werden. Insgesamt gibt es ein 35 km langes Streckennetz. Die Wege sind durch gelb markierte Holzpflöcke sowie auf den Asphalt gezeichnete gelbe Rauten gekennzeichnet. Das Verlassen der Wege ist untersagt. Übersichtskarten zum Wegenetz gibt es an den Eingangstoren.

Aktualisiert ( Dienstag, 12. August 2008 um 21:26 Uhr )  

 

 

 

 

 

 

 

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